Aufgepasst! Seit Kurzem gibt es neue Vorgaben was die Durchführung des Rehabilitationssportes angeht!
Für die 50 Einheiten der „Ärztliche Verordnungen für Rehabilitationssport“ habt ihr derzeit statt 18 Monate nun 24 Monate Zeit. Gut zu wissen: wenn Ihr eine „ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport“ erhalten habt, muss diese zunächst von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden.
Zudem wurde bei den genehmigungsfreien „Heilmittelverordnungen für Physiotherapie“ der Therapiebeginn von 14 Tagen auf 28 Tage verlängert!
Ihr habt Fragen zu euren Verordnungen? Ruft uns an – wir helfen gerne weiter – 036741 570940!